DSGVO-Konformität lässt sich nicht nachträglich in eine fertige Software einbauen. Sie entscheidet sich in der Architektur, lange bevor die erste Zeile Code geschrieben wird.
Viele Unternehmen behandeln die DSGVO wie ein letztes Kapitel im Projekt: Datenschutzerklärung schreiben, Cookie-Banner einbauen, fertig. Bei der Softwareentwicklung funktioniert das nicht. Wie Daten gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann und wie lange sie aufbewahrt werden, sind Architekturentscheidungen. Werden sie am Anfang falsch getroffen, lassen sie sich später nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Berechtigungen, die nur in der Oberfläche existieren. Ein Mitarbeiter sieht in der Anwendung nur seine eigenen Kunden, aber die Datenbank liefert bei einer direkten Anfrage trotzdem alle Datensätze aus. Berechtigungen müssen serverseitig erzwungen werden, nicht nur durch ausgeblendete Menüpunkte.
Daten, die länger gespeichert werden als nötig. Ohne definierte Löschfristen sammeln sich über Jahre Datensätze an, für die es keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Das betrifft nicht nur Kundendaten, sondern auch Logs, Backups und Exportdateien.
Dienstleister ohne AV-Vertrag. Sobald ein externer Dienst, ein Hosting-Anbieter oder ein E-Mail-Tool personenbezogene Daten verarbeitet, braucht es eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Das wird in der Eile vor dem Launch häufig vergessen.
Der Aufwand, Datenschutz von Anfang an einzuplanen, ist geringer als der Aufwand, ihn nachträglich in ein bestehendes System einzubauen. Serverseitige Berechtigungen, definierte Löschroutinen und eine saubere Dienstleisterliste lassen sich in der Konzeptionsphase mit wenig Mehraufwand mitdenken. Nachträglich bedeuten sie oft einen Umbau der Datenbankstruktur, und damit Kosten, die sich von Anfang an hätten vermeiden lassen.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns gemeinsam an, wie sich das auf Ihren Betrieb übertragen lässt.
Kostenloses Gespräch vereinbaren →